Stromkunden werden entlastet / Absenkung der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022
Der Bundesrat hat durch Beschluss des EEG-Umlagen-Absenkungsgesetz die EEG-Umlage auf 0 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gesenkt. Der Preisvorteil von 3,723 Cent/kWh netto (4,43 Cent/kWh brutto) wird vollständig an die Kunden der Gemeindewerke Heikendorf AöR weitergegeben.
Ändert sich der monatliche Abschlag durch die EEG-Absenkung?
Nein, eine Anpassung der Abschläge wird nicht automatisch durchgeführt. Bei Änderungswünschen bezüglich des monatlichen Abschlages, melden Sie sich gern bei uns im Kundencenter ().
Muss ich den Gemeindewerken zum 01.07. Zählerstände mitteilen?
Nein, eine Zählerstandsmeldung ist nicht notwendig. Die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen werden anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten ermittelt. Wenn Sie dennoch eine Abgrenzung aufgrund eines abgelesenen Zählerstandes wünschen, teilen Sie uns den Zählerstand vom 01.07.2022 zeitnah mit.
Wird eine separate Rechnung für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2022 ausgestellt?
Nein, eine separate Rechnung anlässlich der Senkung der EEG-Umlage wird nicht erstellt. Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie wie gewohnt im Januar des Folgejahres.