Erläuterungen zur Einführung von Preisbremsen im Bereich Strom, Gas und Wärme
Die Bundesregierung wird die Privathaushalte und Unternehmen in Deutschland aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise entlasten und hat dazu ein Gesetzespaket beschlossen.
So funktioniert die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse
- Die Preisbremse gilt zunächst vom 01. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023. Eine Verlängerung bis zum 30.04.2024 ist gesetzlich in Aussicht gestellt.
- In diesem Zeitraum garantiert der Staat privaten Haushalten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Vereinen einen Strompreis von 40 Cent* pro Kilowattstunde (kWh), einen Gaspreis von 12 Cent* pro kWh und einenFernwärmepreis von 9,5 Cent* pro kWh.
- Stromkunden mit einem Verbrauch von über 30.000 kWh p.a. erhalten einen Energiepreis von 13 Cent** pro kWh Umlagen, Abgaben und Steuern.
- Die staatliche Garantie gilt für 80 Prozent des Vorverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent gelten die normalen Marktpreise.
- Als Soforthilfemaßnahmen wurden für Privathaushalte und kleine Firmen im Dezember zusätzlich eine Einmalzahlung für Gas bzw. Fernwärme geleistet.
Das konkrete Verfahren ist für die Strom-, Gas- und Fernwärmekunden folgendermaßen gestaltet
Gas und Fernwärme
- Die Energieversorger berechnen die jeweilige 80-Prozent-Grenze ihrer Kunden und stellen ihnen für dieses Kontingent den reduzierten Gaspreis in Rechnung.
- Ermittelt wird das 80-Prozent-Kontingent anhand des geschätzten Jahresverbrauchs der Kunden, der der Abschlagszahlung aus dem September 2022zugrunde lag.
Strom
- Die Energieversorger berechnen die jeweilige 80-Prozent-Grenze ihrer Kunden unter 30.000 kWh anhand der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers und stellen ihnen für dieses Kontingent den reduzierten Strompreis in Rechnung.
- Bei Kunden über 30.000 kWh liegt die Grenze bei 70 Prozent.
Beispielrechnungen
Gas
Kunden bis 1.500.000 kWh | |
Prognostizierter Verbrauch (September 2022) | 25.000 kWh |
Preisstellung | 17 Ct/kWh* |
Referenzpreis | 12 Ct/kWh* |
Entlastungskontingent | 0,8 x 25.000 kWh = 20.000 kWh |
Erwartete Gesamt-Entlastung | 20.000 kWh x 5 Ct/kWh = 400 €* |
Gutschrift pro Abschlag (11 Abschläge) | 400 € / 12 = 33,33 €* |
Fernwärme
Kunden bis 1.500.000 kWh | |
Prognostizierter Verbrauch (September 2022) | 10.000 kWh |
Preisstellung | 20 Ct/kWh* |
Referenzpreis | 9,5 Ct/kWh* |
Entlastungskontingent | 0,8 x 10.000 kWh à 8.000 kWh |
Erwartete Gesamt-Entlastung | 8.000 kWh x 10,5 Ct/kWh à 840 €* |
Gutschrift pro Abschlag (11 Abschläge) | 840 € / 12 = 70,00 €* |
Strom
Kunden unter 30.000 kWh | |
Vorjahresverbrauch | 5.000 kWh |
Preisstellung | 47 Ct/kWh* |
Referenzpreis | 40 Ct/kWh* |
Entlastungskontingent | 0,8 x 5.000 kWh à 4.000 kWh |
Erwartete Gesamt-Entlastung | 4.000 kWh x 7 Ct/kWh à 280 €* |
Gutschrift pro Abschlag (11 Abschläge) | 280 € / 12 = 23,33 €* |
Kunden über 30.000 kWh | |
Vorjahresverbrauch | 50.000 kWh |
Preisstellung | 26 Ct/kWh** |
Referenzpreis | 13 Ct/kWh** |
Entlastungskontingent | 0,7 x 50.000 kWh à 35.000 kWh |
Erwartete Gesamt-Entlastung | 35.000 kWh x 13 Ct/kWh à 4.550 €** |
Gutschrift pro Abschlag (11 Abschläge) | 4.550 € / 12 = 379,17 €** |
WICHTIG
Die Verbraucher müssen nicht selbst aktiv werden, die Preisbremsen wirken für Strom-, Gas- und Fernwärmekunden automatisch.
Sollten Sie nur 80 % oder weniger Energie verbrauchen als prognostiziert wurde, zahlen Sie für Ihren Gesamtverbrauch maximal den festgelegten Höchstpreis. Energiesparen lohnt sich!
Die Abschläge nach der Jahresverbrauchsabrechnung werden, wie es gesetzlich gefordert ist, zunächst mit dem Vertragspreis berechnet. Ab März werden dann die Entlastungen rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar ermittelt und Ihnen gutgeschrieben.