Informationen zur Gaspreissenkung 2024
Zur Abmilderung der hohen Energiepreise nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Umsatzsteuersatz zeitlich befristet von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt und so das Gas vergünstigt. Diese Sonderregelung sollte ursprünglich bis zum 31.03.2024 gelten.
Da die Preise zuletzt schneller gesunken sind, als angenommen, beabsichtigt die Bundesregierung die Anhebung des Umsatzsteuersatzes ab Januar 2024 auf den regulären Satz von 19 Prozent. Leider ist das Gesetzgebungsverfahren dazu noch nicht final abgeschlossen.
Darüber hinaus ist auch geplant, die CO2-Kosten von 35€ pro Tonne CO2 bzw. pro Emissionszertifikat auf 40€ pro Tonne CO2 bzw. pro Emissionszertifikat für das Kalenderjahr 2024 deutlich anzuheben. Aufgrund der Energiekrise wurde die Erhöhung 2023 ausgesetzt.
Die Änderungen der Umsatzsteuer und der CO2-Kosten betrachten wir als nahezu sicher, da zu beiden Themen bereits eine parteienübergreifende Einigung in der „Ampelkoalition“ erzielt wurde. Zur Umsatzsteuer hat das Bundeskabinett am 11.10.2023 eine Einigung erzielt. Bezüglich der CO2-Kosten fand am 21.09.2023 eine erste Beratung im Bundestag zum Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 19.09.2023, welches eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes im oben beschriebenen Sinne vorsieht, statt. In der anschließenden Beratung im Bundesrat wurde der CO2-Preis nicht thematisiert.
In deren Folge werden sich Kostensteigerungen bereits ab dem 01.01.2024 ergeben. Aufgrund unserer gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht müssen wir Sie allerdings bereits zum jetzigen Zeitpunkt über die Preisänderungen zum Jahreswechsel informieren. Wir haben deshalb beide Positionen in unserer Preiskalkulation berücksichtigt. Ihr Gaspreis beinhaltet also schon die erwarteten Kostensteigerungen.
Sofern, wider Erwarten, die geplanten Gesetzesänderungen nicht umgesetzt werden, berücksichtigen wir dies selbstverständlich im Rahmen unserer Abrechnung.