Grund- und Ersatzversorgung

Da die Gemeindewerke Heikendorf AöR zum 1. Juli 2024 die meisten Haushaltskunden in der Gemeinde Heikendorf mit Strom und Gas belieferte, ist sie gemäß §36 Abs. 2 EnWG Grundversorger in der Gemeinde Heikendorf.

Haushaltskunden, die Anspruch auf die Grundversorgung nach dem EnWG haben, sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Das Entgelt für die Grundversorgung gilt bis auf Weiteres auch für die Ersatzversorgung.