Fragenkatalog Post-EEG
1. Wann endet der Anspruch auf die EEG-Förderung?
Nach Ablauf der Förderdauer besitzen EEG-Anlagen weiterhin den Anspruch auf vorrangige physikalische Abnahme sowie Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms. Durch das Ende der Förderung müssen AnlagenbetreiberInnen jedoch eine alternative Weiterbetriebsmöglichkeit wählen, um auch monetär von der Anlage zu profitieren.
2. Was geschieht nach dem Ende der EEG-Förderung?
Nach Ablauf der Förderdauer besitzen EEG-Anlagen weiterhin den Anspruch auf vorrangige physikalische Abnahme der Energie durch den Netzbetreiber. Durch das Ende der Förderung muss der/die Anlagenbetreiber jedoch eine alternative Weiterbetriebsmöglichkeit wählen, um auch monetär von der Anlage zu profitieren.
3. Kann ich meine Anlage nach dem Förderende überhaupt weiterbetreiben? Was sollte ich hier im Besonderen beachten?
Wenn die Anlage technisch zuverlässig ist, sollte einem Weiterbetrieb nichts im Wege stehen. Um die technische Zuverlässigkeit der dann in der Regel ja 20 Jahre alten Anlagenkomponenten, beispielsweise PV-Module oder Wechselrichter, zu prüfen, ist es notwendig, einen detaillierten Technik-Check durchführen zu lassen.
4. Wie kann ich meine Anlage nach dem Förderende weiterbetreiben?
Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Erzeugungsmenge dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen und dafür, analog zur bisherigen Einspeisevergütung, eine Vergütung zu erhalten. Diese liegt jedoch deutlich unter der bisherigen Einspeisevergütung. Außerdem besteht die Möglichkeit einen Eigenverbrauch zu realisieren und die Reststrommengen dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Bei Abnahme der Reststrommengen durch den Netzbetreiber, muss kein Einbau eines intelligenten Messsystems erfolgen. Wenn die Reststrommengen jedoch von einem Direktvermarkter abgenommen werden, muss u.U. ein intelligentes Messsystem (zum Zwecke der Fernsteuerung der Anlage) installiert sein.
5. Sollte ich einen Heimspeicher installieren?
Bei Umstellung einer PV-Anlage auf Eigenverbrauch, kann ein Heimspeicher von Vorteil sein. Mit diesem können Sie Ihren Autarkiegrad steigern und sich unabhängiger vom Netzbezug machen. Trotzdem besteht auch die Möglichkeit, Eigenverbrauch ohne Installation eines Speichers zu realisieren.
6. Muss ich bei Eigenverbrauch des erzeugten Stroms Steuer, Abgaben oder Umlagen zahlen?
AnlagenbetreiberInnen von ausgeförderten Anlagen müssen bei Umbau auf einen Eigenverbrauch keine EEG-Umlage entrichten, vorausgesetzt die Anlage hat höchstens eine installierte Leistung von 30 kW und es werden höchstens 30 MWh des erzeugten Stroms selbst verbraucht.
7. Was ist die wirtschaftlichste Option für meine Anlage?
Die Beurteilung, welche Option die wirtschaftlichste ist, ist von vielfältigen Faktoren, wie z.B. dem Stromverbrauch, dem Lastprofil sowie der Größe der Anlage, abhängig.
8. Benötige ich ein intelligentes Messsystem?
Diese sind bei der Umstellung der PV-Anlage auf Eigenverbrauch Pflicht. Bei fortgeführter Volleinspeisung des erzeugten Stroms ist der Einbau optional, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten jedoch nicht förderlich.
9. Macht es Sinn, die Bestands- gegen eine Neuanlage auszutauschen?
Bei Installation einer neuen PV-Anlage kann diese erneut von der zwanzigjährigen Einspeisevergütung profitieren. Da die Vergütung jedoch deutlich unter der anfänglichen Einspeisevergütung liegt, ist es in der Regel vorteilhaft, bereits bei der Installation ein Eigenversorgungskonzept integral mit einzuplanen. So kann ebenfalls geprüft werden, ob ein Einbau eines Batteriespeichers und/oder einer Wallbox von Vorteil bzw. Interesse sein kann.