Messstellenbetrieb
Rollout
Gemäß §§ 37 Abs. 1 i.V.m. 29, 35 MsbG
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Verpflichtung zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen sowie über die angebotenen Standard- und Zusatzleistungen. Die Veröffentlichung umfasst auch das Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb (gMSB). Dieses hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Die Gemeindewerke Heikendorf AöR sind grundzuständiger Messstellenbetreiber in ihrem Netzgebiet. Als solcher übernimmt sie den Messstellenbetrieb entsprechend der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Die Aufgaben des Messstellenbetriebes umfassen u.a. den Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme gemäß § 3 Abs. 2 MsbG.
Aus analog wird digital
In den kommenden Jahren bekommen alle Haushalte in Deutschland neue Stromzähler. Dies ist im Messstellenbetriebsgesetz festgelegt. Der bekannte analoge (schwarze) Zähler wird in den meisten Fällen durch eine sogenannte „moderne Messeinrichtung“ mit digitaler Anzeige ersetzt. Ein weiterer Schritt ist dann der Einsatz von „intelligenten Mess-Systemen“, die neben der digitalen Anzeige weitere Nutzungsmöglichkeiten bieten und automatisiert ausgelesen werden.
Während der analoge Zähler lediglich Informationen zum Zählerstand liefert, kann die moderne Messeinrichtung zusätzlich die aktuell bezogene Leistung in Kilowatt ausweisen. So können Sie jederzeit nachschauen, wieviel Strom Sie an einem bestimmten Tag oder Zeitraum verbraucht haben. Dieses kann Ihnen wichtige Informationen zu Geräten in Ihrem Haushalt liefern und mögliche Einsparpotentiale identifizieren. Die gemessenen Verbrauchswerte werden in ihrem digitalen Zähler bis zu 24 Monate gespeichert.
Drei Monate vor Einbau des neuen Zählers bekommen Sie eine Vorankündigung von uns zugeschickt. Der Termin zum Zählerwechsel wird mit Ihnen mindestens 2 Wochen im Voraus vereinbart.
FAQ
Warum bekomme ich einen neuen Zähler?
Bis 2032 erhalten Stromkunden mit einem Verbrauch von weniger als 6.000kWh pro Jahr bzw. Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung bis zu 7kW eine moderne Messeinrichtung (mME). Dieses wird durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgeschrieben. Der Zeitpunkt für den Wechsel ihres Zählers ist abhängig von der Eichfrist und dem Alter ihres aktuellen Zählers.
Haben Sie einen Verbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr bzw. Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung über 7kW erhalten Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys).
Was sind Neuerungen beim neuen Zähler?
Ihr neuer Zähler ist eine sogenannte „Moderne Messeinrichtung (mME)“. Die mME ist ein elektronischer Stromzähler mit digitaler Anzeige. Diese zeigt den aktuellen Stromverbrauch und gezogene Leistung aller eingeschalteten Elektrogeräte an. Darüber hinaus können Sie nach Eingabe einer persönlichen PIN die detaillierten Verbrauchswerte der letzten 24 Monate einsehen.
Bei intelligentes Messsystem (iMSys) sind die Auswertemöglichkeiten genauso wie beim mME, nur, dass Sie zusätzlich auch elektronische Verbindungsmöglichkeiten haben und den Zähler nicht mehr ablesen müssen.
Wie sieht es mit der Datensicherheit aus?
Die Gemeindewerke Heikendorf AöR und der Gesetzgeber verpflichten sich zu höchsten Standards bei Datenschutz und Sicherheit. Ihre moderne Messeinrichtung sendet und empfängt keine Daten. Sie speichert lediglich die Verbrauchswerte und der Zugang ist zusätzlich durch eine PIN geschützt. Das iMSys ist extrem geschützt mit dem Internet verbunden.
Wie läuft der Zählerwechsel ab?
Den Termin für den Wechsel teilen wir Ihnen frühzeitig schriftlich mit. Einer unserer Monteure baut den alten Zähler aus und die neue moderne Messeinrichtung oder das intelligente Messsystem ein. Der Wechsel dauert maximal eine Stunde. Die Stromversorgung wird während des Wechsels kurzzeitig unterbrochen.
Welche Kosten kommen mit dem neuen Zähler auf mich zu?
Dieser Betrag ist gesetzlich geregelt (siehe Preisblatt). Der Zählerwechsel selbst ist unentgeltlich und verursacht keine weiteren Kosten. Die Kosten werden automatisch auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen.
Wie teile ich meinen Zählerstand mit?
Die Zählerstandsmitteilung erfolgt bei mME wie bisher. Intelligentes Messsysteme werden automatisch ausgelesen.
Wer kümmert sich um was?
Mein Stromanbieter ist mein Ansprechpartner für:
- Fragen zu meinem Stromvertrag
- Änderungen meiner persönlichen Daten
- Fragen zu meiner Stromrechnung und meinen Abschlagszahlungen
Mein Messstellenbetreiber ist mein Ansprechpartner bei
- Wechsel und Einbau meines neuen Stromzählers
- Betrieb und Wartung meines Stromzählers
- Fragen zu meinen Zählerständen
- Ablesung der Zählerstände
Ansprechpartner bei den Gemeindewerken Heikendorf AöR
Lars Husfeld
Technischer Leiter Strom
Tel.: 0431 24870 14
E-Mail: husfeld@gwh.sh
Schlichtungsverfahren
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind gem. § 111a EnWG verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Netz, die Belieferung oder die Messung der Energie betreffen, innerhalb der gesetzlichen Pflicht von vier Wochen ab Zugang zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Gemeindewerke Heikendorf AöR
Wasserwaage 1
24226 Heikendorf
Tel.: 0431 24870 0
E-Mail:
Wird dem Anliegen der Verbraucherbeschwerde nicht bzw. nicht innerhalb der oben benannten Frist Abhilfe geschaffen, kann der Verbraucher die Schlichtungsstelle gemäß § 111b EnWG anrufen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen erklärt hat, der Beschwerde des Verbrauchers nicht abzuhelfen. Bei Beanstandungen seitens des Kunden ist die Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice Voraussetzung für die Beantragung einer Entscheidung durch die Schlichtungsstelle. Das Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Schlichtungsstelle
Die Kontaktdaten der zuständigen Schlichtungsstelle lauten:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichsstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 – 27 57 240-0
E-Mail:
Homepage: https://www.schlichtungsstelle-energie.de
Antragsformular Schlichtungsverfahren:
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag/formular.html
Das Recht der Vertragsparteien, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB wird durch die Einreichung der Beschwerde bei der Schlichtungsstelle die Verjährung eines etwaigen Anspruchs gehemmt.
Weitere Informationen zu Beschwerden bzw. zur Streitbeilegung sowie Informationen über das geltende Recht und die Rechte der Haushaltskunden erhält der Kunde beim
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228–14 15 16
Fax: 030–22 480-323
E-Mail:
Homepage: https://www.bundesnetzagentur.de