Für Neubauten gilt:
Sollten Sie sich beim Neubau für einen Fernwärmeanschluss entschließen, kommen folgende Kosten auf Sie zu:
Die Herstellungskosten für den Hausanschluss. Hier sind verschiedene Ausgaben zusammengefasst, die einmalig anfallen. Dazu gehören die Kosten für den Tiefbau inklusive der Wiederherstellung der Oberflächen, für den Rohrleitungsbau, den Anschluss an das vorgelagerte Netz sowie die Abnahme und Inbetriebsetzung des Fernwärmeanschlusses.
Der Baukostenzuschuss (BKZ) erlaubt die Nutzung des durch die Gemeindewerke zur Verfügung gestellten vorgelagerten Netzes. Es umfasst die Transportleitungen vom Kraftwerk bis zum Abgang der Hausanschlussleitung.
Die Kosten der Übergabestation fallen für den Erwerb der Fernwärmeübergabestation an. Diese Übergabestationen beziehen Sie über Ihren Heizungsinstallateur. Sie geht mit dem Kauf in Ihr Eigentum über. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einen Installateur.
Übrigens: Die Errichtung eines Fernwärmeanschlusses wird durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und das KWK-Modernisierungsgesetzes (KWKModG) gefördert.